Die Samtgemeinde Zeven ist gemäß §§ 2 ff. der Verordnung über die Rattenbekämpfung im Land Niedersachsen zur Bekämpfung von Schadnagern (Ratten) verpflichtet. Sie beabsichtigt daher, die Bekämpfung durch ein qualifiziertes Fachunternehmen durchführen zu lassen. Die Bekämpfung erfolgt auf Grundlage des Leitfadens zur großräumigen Rattenbekämpfung in Niedersachsen (derzeit geltende Fassung). Beköderung von Kanälen
Publisert
01.09.2026
Åpen for tilbud
01.09.2026
Frist
21.09.2026
BLB NRW /NL DO / Schädlingsbekämpfung / verschiedene Liegenschaften / 010-26-00243
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