Durchführung von arbeitsmedizinischen Leistungen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben, dem Berufsbild der Arbeitsmediziner gem. ASchG und B-BSG etc. Die Beratung und Unterstützung der Auftraggeberin und weiterer Anspruchsberechtigter im Sinne des § 77 Abs. 1 hat in allen Punkten des § 77 Abs. 3 B – BSG (ASchG sinngemäß) zu erfolgen. Weiters ist die Auftragnehmerin zur Zusammenarbeit mit Dienststellenleitern bzw. Personen nach § 3 Abs. 5 B-BSG, Betriebsräten, Personalvertretern, Sicherheitsvertrauenspersonen, Sicherheitsfachkräften usw. und zur Mitwirkung an den Sitzungen der Arbeitsschutzausschüsse verpflichtet.
Publisert
18.04.2024
Åpen for tilbud
18.04.2024
Frist
28.05.2024
JARDIN WP7.2 Teillleistung
AMED DL AKHF
Nationales Referenzzentrum für antimikrobielle Resistenzen
Darmkrebs-Screening
Abruf aus Rahmenvereinbarung ITPMPE2021, Los 2, 4234427
Systemlandschaft im Bereich Websites
Abruf aus Rahmenvereinbarung CAGenDL2020, TL1, 4234448
Risikomanagement
Fullserviceagentur 2023
Abruf aus Rahmenvereinbarung IT-Dienstleistungen 2024 (ITSV2024ITDL), Los 6, 4559755
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