Naturschutzgebietes Morsum-Kliff Auf einem Teilgebiet des Naturschutzgebietes Morsum-Kliff sowie unmittelbar angrenzenden und in der Nähe liegenden Flächen (s. Anlagen) mit einer Gesamtgröße von ca. 65 ha soll mittels einer Hüteschafbeweidung in Intervallen mit mindestens 55 Beweidungstagen (durchschnittlich 6 Hütestunden) in einem Zeitraum von April bis Oktober nach einem vorgegebenen Beweidungsplan (s. Anlage.) eine Ausmagerung, Gehölzverbiss, bis hin zur Verdrängung des Benthalmaufwuchses (Molinia), etc. und Verdrängung des Gehölzaufwuchses unter besonderer Rücksichtnahme auf die heidetypische Artenzusammensetzung erfolgen. Flächen für einen Mittagsund Nachtpferch werden vom Auftragnehmer vorgehalten. _________________________________________________________________________________________________ Naturschutzgebiet Braderuper-Heide/Kampen Auf einem Teilgebiet des NSG Braderuper Heide sowie unmittelbar angrenzenden und in der Nähe liegenden Flächen (s. Anlagen) mit einer Gesamtgröße von ca. 90 ha soll mittels einer Hüteschafbeweidung in Intervallen mit mindestens 65 Beweidungstagen (durchschnittlich 6 Hütestunden) in einem Zeitraum von April bis Oktober nach einem vorgegebenen Beweidungsplan (s. Anlage) eine Ausmagerung‚ Gehölzverbiss, bis hin zur Verdrängung des Benthalmaufwuchses (Molinia), etc. und Verdrängung des Gehölzaufwuchses unter besonderer Rücksichtnahme auf die heidetypische Artenzusammensetzung erfolgen. Flächen für einen Mittags- und Nachtpferch werden vom Auftragnehmer vorgehalten. _________________________________________________________________________________________________ Teilgebiet des Zweckverbandes Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt Auf einem Teilgebiet des Zweckverbandes Inselgemeinschaft Flugplatz Sylt (s. Anlagen) mit einer Gesamtgröße von. ca. 50 ha soll mittels einer Hüteschafbeweidung in Intervallen mit mindestens 52 Beweidungstagen (durchschnittlich 6 Hütestunden) in einem Zeitraum von April bis Oktober nach einem vorgegebenen Beweidungsplan (s. Anlage) eine Ausmagerung‚ Gehölzverbiss, bis hin zur Verdrängung des Benthalmaufwuchses (Molinia), etc. und Verdrängung des Ghölzaufwuchses unter besonderer Rücksichtnahme auf die heidetypische Artenzusammensetzung erfolgen. Flächen für einen Mittags- und Nachtpferch werden vom Auftragnehmer vorgehalten. _________________________________________________________________________________________________ Jückersmarsch Keitum/Munkmarsch Im Gebiet Jückersmarsch Keitum/Munkmarsch mit einer Gesamtgröße von ca. 10ha soll mittels Hüteschafbeweidung in Intervallen mit mindestens 3 Beweidungstagen (durchschnittlich 6 Hütestunden) in einem Zeitraum von April bis Oktober nach einem vorgegebenen Beweidungsplan (s. Anlage) eine Ausmagerung‚ Gehölzverbiss, bis hin zur Verdrängung des Benthalmaufwuchses (Molinia), etc.und Verdrängung des Gehölzaufwuchses unter besonderer Rücksichtnahme auf die heidetypische Artenzusammensetzung erfolgen.
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11.02.2025
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11.02.2025
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