Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Jacken für die Polizei und Justiz Bayern. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den technischen Lieferbedingungen und dem Angebotsvordruck zu entnehmen.
Gepubliceerd
01.09.2026
Gegund
01.09.2026
B 23.26 - 1027/23/VV : 1 - Einsatzanzug flammhemmend mit Membran (AK) und (BfHU) BPOL
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von permanent flammhemmenden Einsatzshirts Winter für die Polizei NRW
Lieferung Außendiensthemden- und blusen Forst
Komplexumbau Eisenbahnknoten Gößnitz
Rahmenvertrag über die Wartung und Instandhaltung von Jalousien
Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern für die Mitarbeitenden des Landkreises Havelland, der Städte Nauen und Falkensee sowie der Gemeinde Wustermark
Vergabe von Video- und Audiodolmetschleistungen in einem offenen Verfahren
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Max-Planck-Institut für biologische Kybernetik in Tübingen-Erweiterung Institut (Neubau): Förderanlagen
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