Die MPG hat einen regelmäßigen Bedarf an Lieferleistungen von gekühlten IT-Racksystemen verschiedener Hersteller und ergänzenden Leistungen. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist daher der Abschluss von Rahmenvereinbarungen (RV) mit bis zu sechs (6) Rahmenvertragspartnern, die den Auftraggeber auf Abruf aus der RV bei der Auswahl von gekühlten IT-Racksystemen unterstützen und ihn mit solchen versorgen. Dem Auftraggeber kommt es dabei auf in besonderem Maße auf eine Herstellervielfalt an, sodass mit Angebotsabgabe auch eine Bindung an den angebotenen Hersteller erfolgen muss und Zuschläge nicht auf Bieter mit denselben Herstellern erfolgen. Die hier in den Wettbewerb gestellte Rahmenvereinbarung mit mehreren Auftragnehmern ermöglicht den Vertragspartnern in konkreten Bedarfsfällen an Einzelwettbewerben zur Deckung der vielschichtigen Bedarfe des Auftraggebers an seinen unterschiedlichen Instituten teilzunehmen. Diese Einzelwettbewerbe können in verschiedenen Formen sattfinden (= zwei Wettbewerbssegmente): a) als ein Vergleich der Produkte und Preise im digitalen MPG-Marktplatz auf dem die jeweiligen RV-Partner im ständigen Wettbewerb (Wettbewerb durch Katalogvergleich) stehen. b) als sog. Miniwettbewerb gemäß § 21 Absatz 5 VgV. Mit Zuschlag auf diese Rahmenvereinbarung ist der zukünftige RV-Partner zur Teilnahme an den (Einzel-)Wettbewerben berechtigt und - außer insoweit es ihm begründet bei einer konkreten Einzelanfrage unmöglich ist - verpflichtet. Der jeweilige Leistungsumfang setzt sich jeweils aus folgenden Leistungskomponenten zusammen: • Anbindung der Rahmenvertragsprodukte und -leistungen (Kataloganbindung) über den digitalen MPG-Marktplatz, • Veräußerung und Lieferung von gekühlten IT-Racksystemen inklusive zugehörigem Zubehör (wobei das Zubehör isoliert bestellbar ist), • Erbringung von Instandhaltungsleistungen (Serviceleistungen), • Bereitstellung einer Hotline ("Hotline RV Partner"), • ergänzende Dienstleistungen in Bezug auf die gekühlten IT-Racksysteme Nicht Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind dagegen in diesen gekühlten IT-Racksystemen zu verbauende Komponenten, wie Storage-, Server-, Netzwerkkomponenten und HPC-Systeme, da diese über andere Rahmenverträge bezogen werden. Dies gilt auch für reine Serverschränke, sofern diese nicht gekühlt sind bzw. nicht in Zusammenhang mit einem gekühlten IT-Racksystem bezogen werden.
Gepubliceerd
26.08.2026
Gegund
26.08.2026
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