1. Ziel des Projektes ist die Erfassung des Einflusses invasiver Prädatorenarten auf die Vorkommen von besonders und streng geschützten Amphibienarten im Westteil Sachsen-Anhalts zwischen Oschersleben im Südosten und Harbke im Nordwesten. Die Leistung beinhaltet die Erfassung des gesamten Amphibieninventars sowie der an den Laichgewässern vorhandenen Prädatoren (insbes. Waschbär) an insgesamt mindestens 3 Begehungsterminen. Sie umfasst zudem eine Bewertung des Erhaltungszustandes der vorgefundenen Populationen von Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie sowie die Dokumentation der Ergebnisse. Gegenstand des vorliegenden Ausschreibungsverfahrens ist die Erfassung der Amphibien im Jahr 2028 in insgesamt ca. 4 Messtischblättern. Die Leistung wird in zwei räumliche Lose aufgeteilt, für die separat geboten werden kann. 2.1 Untersuchungsgebiet Das für die Untersuchungen vorgesehene Projektgebiet (im Folgenden UG) befinden sich im Westteil Sachsen-Anhalts zwischen Oschersleben im Südosten und Harbke im Nordwesten. Im Norden wird es grob vom Verlauf der BAB 2 begrenzt. Das UG umfasst insgesamt eine Gesamtfläche von ca. 489,92 km2, was einer Fläche von ca. 3,85 vollen Messtischblättern entspricht (im Mittel 127,3 km2/MTB). Es wird unterteilt in zwei räumliche Lose, und zwar: 2.1.1 Los 1 – Zwischen Harbke und Wulferstedt Das UG befindet sich an der Westgrenze Sachsen-Anhalts zwischen Harbke im Norden und Wulferstedt im Südosten und umfasst insgesamt eine Gesamtfläche von ca. 235,82 km2, was einer Fläche von ca. 1,85 vollen Messtischblättern entspricht (im Mittel 127,3 km2/MTB). 2.1.2 Los 2 – Zwischen Eilsleben und Oschersleben Das UG beinhaltet die beiden Messtischblätter Seehausen (3833) und Oschersleben (Bode; 3933) südlich der BAB 2 und umfasst insgesamt eine Gesamtfläche von ca. 254,10 km2, was einer Fläche von 2 vollen Messtischblättern entspricht (im Mittel 127,3 km2/MTB). Hinweis: Zuschlagslimitierung Für die Losvergabe besteht eine Loslimitierung in Form der Zuschlagslimitierung. Danach wird für maximal ein Los pro Bieter ein Zuschlag erteilt. Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Sollte sich ein Bieter für mehrere Lose bewerben, jedoch nur den Zuschlag für eine bestimmte Anzahl an Losen erstreben, die von der Zuschlagslimitierung nicht umfasst ist, so hat er dies mit Angebotsabgabe ausdrücklich mitzuteilen. Durch den Bieter ist eine fortlaufende Rangfolge in Form einer zusätzlichen Anlage zum Angebot (formlos) festzulegen. Die Wertung erfolgt insoweit in den folgenden Schritten: 1. Für jedes Los wird das wirtschaftlichste Angebot ermittelt. 2. Sollte ein Bieter bei mehr Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben als er aufgrund der Loslimitierung den Zuschlag erhalten kann, so entscheidet die vom Bieter mitgeteilte Rangfolge darüber, bei welchen Losen er den Zuschlag erhält. 3. Bei den Losen, bei denen dieser Bieter aufgrund der Loslimitierung keinen Zuschlag er- hält, erhält das Angebot mit dem zweitwirtschaftlichsten Wert den Zuschlag, sofern bei je nem Bieter nicht bereits das Kontingent gemäß der Loslimitierung ausgeschöpft ist, usw. Letzteres gilt auch, wenn der Bieter für ein „freiwerdendes“ Los eine höhere Priorität ein getragen hat als bei den ihm zugeschlagenen Losen aus dem ersten Durchgang. 4. Für den Fall, dass Lose mangels ausreichender in der Wertung verbliebener Bieter nicht bezuschlagt werden können, kann die Loslimitierung durch den Auftraggeber aufgehoben werden. In der Folge können einem Bieter mehr als zwei Lose zugeteilt werden. Für diese Nachverteilung der Lose kommen lediglich diejenigen Bieter in Betracht, die sich für die verbleibenden Lose auch beworben haben. Die Verteilung erfolgt nach den vorge nannten Punkten 1. bis 3. Sollte ein Bieter eine Beteiligung an dieser Nachverteilung ablehnen, so hat er dies ausdrücklich mit Angebotsabgabe mitzuteilen.
Gepubliceerd
23.09.2026
Open voor inschrijvingen
23.09.2026
Sluitingsdatum
18.11.2026
„Erfassung des Einflusses invasiver Prädatorenarten auf die Vorkommen von besonders und streng geschützten Amphibienarten im Drömling und Osten Sachsen-Anhalts“
Monitoring der Pflanzenarten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie in Sachsen- Anhalt
Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Libellen (Odonata), Monitoring-Durchgang 2027-2029
Gehölzentnahme auf dem Saalehang nahe des Nussgrundes Rothenburg
Habitatoptimierung an Fundorten des Frauenschuh (Cypripedium calceolus) im Saale-Unstrut-Gebiet Sachsen-Anhalts
Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Vollständiger Durchgang des Stichprobenmonitorings des Feldhamsters (Bundes- und Landesmonitoring) 2027-2028
749.1 Gefahrenstoffuntersuchung AUK
Umsetzung des bundesweiten Insektenmonitorings in Sachsen-Anhalt: 2027-2029, 2 Lose
„Erfassung des Einflusses invasiver Prädatorenarten auf die Vorkommen von besonders und streng geschützten Amphibienarten im Drömling und Osten Sachsen-Anhalts“
Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Käfer (Coleoptera), Monitoring-Durchgang 2028-2029 (2 Lose)
Stichprobenmonitoring der FFH-Lebensraumtypen in Sachsen-Anhalt, LRT Stillgewässer (4 Lose)
Stichprobenmonitoring der FFH-Lebensraumtypen in Sachsen-Anhalt, LRT Wald (2 Lose)
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Entsorgung von Textilien
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BFI Freianlagenplanung für die Elektrifizierung der Abstellfläche und den Neubau einer Einsatzleitung auf dem Busbetriebshof Indira-Gandhi-Straße
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