Die VBL hat nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung in den Behörden und Betrieben des Bundes vom 12.09.2017 (BsiB-AVwV) und gemäß § 16 des Gesetzes über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) einen den Grundsätzen dieser Vorschriften entsprechenden arbeitsmedizinischen Schutz ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Hierfür muss nach Maßgabe der nachstehenden Grundsätze ein Betriebsarzt bestellt werden.
Gepubliceerd
27.07.2026
Gegund
27.07.2026
Arbeitsmedizinische Betreuung nach § 3 ASiG an den Standorten Rubenow (Los 1) und Rheinsberg (Los 2)
Arbeitsmedizinische Betreuung
Betriebsarzt Freising
betriebsärztliche und arbeitssicherheitstechnische Leistungen
Rahmenvereinbarung über die psychologische bzw. psychiatrische Versorgung in den Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge des Regierungsbezirks Karlsruhe
Ärztliches Zweitmeinungsverfahren bei orthopädischen Erkrankungen
Technische Beratungsleistung für die Realisierung von Bundeswehrunterkünften - VOEK 310-25
Finanzamt Bautzen - konzentrierte Unterbringung
26D711037 - Sanierung Bestand Internat - Landesgymnasium für Sport Leipzig
Neubau von vier Gebäuden für studentisches Wohnen, Rote Kaserne West WA8, Georg-Hermann-Alle 105 14469 Potsdam - Elektroarbeiten
KI-Server 2026
EU-weite Ausschreibung der Sammlung von Bioabfall für den Abfallwirtschaftsverband Nordschwaben (AWV)
© 2026 SIA «Vietne». Alle rechten voorbehouden.