Durchführung von arbeitsmedizinischen Leistungen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben, dem Berufsbild der Arbeitsmediziner gem. ASchG und B-BSG etc. Die Beratung und Unterstützung der Auftraggeberin und weiterer Anspruchsberechtigter im Sinne des § 77 Abs. 1 hat in allen Punkten des § 77 Abs. 3 B – BSG (ASchG sinngemäß) zu erfolgen. Weiters ist die Auftragnehmerin zur Zusammenarbeit mit Dienststellenleitern bzw. Personen nach § 3 Abs. 5 B-BSG, Betriebsräten, Personalvertretern, Sicherheitsvertrauenspersonen, Sicherheitsfachkräften usw. und zur Mitwirkung an den Sitzungen der Arbeitsschutzausschüsse verpflichtet.
Gepubliceerd
18.04.2024
Open voor inschrijvingen
18.04.2024
Sluitingsdatum
28.05.2024
JARDIN WP7.2 Teillleistung
AMED DL AKHF
Nationales Referenzzentrum für antimikrobielle Resistenzen
Darmkrebs-Screening
Abschluss einer Rahmenvereinbarung von vorgefüllten NaCl Einmalspritzen
BVH 1150 Umbau Bahnhof Rudolfsheim
23., Leo-Mathauser-Gasse 73
Spengler- und Schwarzdeckerarbeiten - Landeskrankenhaus Rankweil - BA2 - Neubau Eingangsgebäude und Kinder-und Jugendpsychiatrie
K-BV Development GmbH – Pachtvergabe Maltschacher See
Neubau Volksschule Kaprun – Schul-Einrichtung (Klassen, Gruppenraum, Allgemeinbereiche)
© 2026 SIA «Vietne». Alle rechten voorbehouden.