Die Medizinische Fakultät der Universität Ulm, ULMTeC Core Facility Kleintierbildgebung, beabsichtigt, das Upgrade des vorhanden 11.7 Kleintier MRT-Scanners durchzuführen. Die Modernisierung ist erforderlich, um den gestiegenen Anforderungen wissenschaftlicher Forschungsprojekte auch künftig in vollem Umfang gerecht zu werden und die Wettbewerbsfähigkeit sowie Leistungsfähigkeit der Einrichtung nachhaltig sicherzustellen. Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Art. 32 Abs. 2 Buchst. b Ziff. ii der Richtlinie 2014/24/EU Die Beschaffung erfolgt im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Gegenstand der Beschaffung ist die Modernisierung eines bereits vorhandenen Kleintier MRT-Systems durch ein umfassendes Systemupgrade unter Weiterverwendung des bestehenden Magneten. Die Maßnahme erfordert die vollständige technische und funktionale Kompatibilität sämtlicher neu zu installierender Hard- und Softwarekomponenten mit dem vorhandenen Magneten sowie den bestehenden infrastrukturellen und systemtechnischen Rahmenbedingungen. Aufgrund der herstellerspezifischen Ausgestaltung des vorhandenen Kleintier MRT-Systems und der zwingend erforderlichen Integration der neuen Komponenten in die bestehende Systemarchitektur kann die Leistung ausschließlich durch den Hersteller des Bestandsgeräts bzw. einen von diesem autorisierten Leistungserbringer erbracht werden. Andere Wirtschaftsteilnehmer sind technisch nicht in der Lage, ein funktionsfähiges, den wissenschaftlichen Anforderungen entsprechendes Upgrade unter Beibehaltung des vorhandenen Magneten bereitzustellen. Ein Wechsel des Herstellers würde die vollständige Ersetzung des bestehenden Kleintier MRT-Systems einschließlich des Magneten erfordern und damit zu erheblichen technischen Inkompatibilitäten sowie unverhältnismäßigen Mehrkosten führen. Darüber hinaus würden erhebliche Risiken für die Funktionsfähigkeit, Validität und Betriebssicherheit der Forschungsinfrastruktur entstehen. Der fehlende Wettbewerb ist nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter, sondern ergibt sich unmittelbar aus den technischen Besonderheiten des vorhandenen Systems und den Anforderungen an dessen Erweiterung und Ertüchtigung. Die Voraussetzungen des Art. 32 Abs. 2 Buchst. b Ziff. ii der Richtlinie 2014/24/EU sind daher erfüllt.
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