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CHŠveicarija·Perkančioji organizacija: BLS AG - Finance & SCM - Strategische Beschaffung

Miete schienengebundener Traktionsmittel

Priima pasiūlymus·19 spal. 2026

Für die Instandhaltungs- und Projektarbeiten am Streckennetz der BLS Netz AG (nachfolgend BLS genannt) sind Traktionsfahrzeuge erforderlich. Die BLS verfügt grundsätzlich über eine eigene Fahrzeugflotte. Aufgrund von Revisions-, Modernisierungs- und Umbauarbeiten an den eigenen Schienenfahrzeugen sowie von Bedarfsspitzen infolge einer erhöhten Bautätigkeit im Bereich Fahrbahn kann der erforderliche Fahrzeugbedarf jedoch nicht jederzeit vollständig mit eigenen Traktionsmitteln gedeckt werden, welche ein Einmieten von externen Schienenfahrzeugen unumgänglich machen. Um die zukünftigen Bedarfe jederzeit gewährleisten zu können, sollen folgende Kategorien bzw. Lose ausgeschrieben werden: Los 1: Rein thermische Traktionsfahrzeuge, Leistungsklasse > 900 kW Los 2: Rein thermische Traktionsfahrzeuge, Leistungsklasse ≤ 900 kW Los 3: Rein thermische Traktionsfahrzeuge, Leistungsklasse ≤ 900 kW mit Kran Los 4: Elektrisch/thermische Traktionsfahrzeuge, Leistungsklasse elektrisch ≥ 1000 kW und thermisch ≥ 200 kW Los 5: Elektrisch/Batterie Traktionsfahrzeuge, Leistungsklasse elektrisch ≥ 1000 kW und Batterie ≥ 300 kW Los 6: Elektrische Traktionsfahrzeuge, Leistungsklasse elektrisch ≥ 1000 kW Folgende Bedingungen sind bei der Angebotseingabe für die Lose zu beachten: Es kann insgesamt auf 6 Lose gem. Dokument 3.1 «Pflichtenheft» und Dok. 2.1 «Preisblatt» angeboten werden. Die ausgeschriebenen Leistungen je angebotenem Los sind zwingend anzubieten. Angebote sind sowohl für einzelne als auch für mehrere Lose zugelassen. Anbieter können Zuschläge für mehrere Lose erhalten. Die Lose werden unabhängig voneinander bewertet und vergeben. Gesamtangebote (Pauschale über mehrere / alle Lose hinweg) sind nicht zulässig (siehe auch Ziffer 4.1.6 in Dok. 1.1 «Verfahrensbestimmungen»). Zuschlag und Anzahl der Zuschläge Die BLS behält sich im Sinne von Art. 32 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) vor, den Zuschlag innerhalb der einzelnen Lose an mehrere Anbieter zu vergeben, sodass die Versorgungssicherheit gewährleistet werden kann. Pro Los werden maximal vier (4) Zuschläge gem. Art. 32 Abs. 2 BöB erteilt. Mit den Zuschlagsempfängern werden nach Rechtskraft der Zuschläge die Rahmenverträge abgeschlossen. Weitere Informationen sind unter anderem Dokument 1.1 «Verfahrensbestimmungen» zu entnehmen.

Paskelbta

19.10.2026

Priima pasiūlymus

19.10.2026

Terminas

14.12.2026

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