Die Elbkinder Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH (EHK) sowie ihre Tochtergesellschaften Elbkinder KITA Hamburg Servicegesellschaft gGmbH (EKSG) und Elbkinder Vereinigung Kitas Nord gGmbH (EKN) schreiben gemeinsam die Prüfung ihrer Jahresabschlüsse für die Geschäftsjahre 2026 bis 2030 aus. Die EHK betreibt als gemeinnützige Organisation über 160 Kindertagesstätten an 169 Standorten in Hamburg sowie Ganztagsangebote an Schulen und Frühförderzentren. Mit rund 4.500 Mitarbeitenden (Vollzeitäquivalente) betreut sie etwa 32.400 Kinder. Alle drei Gesellschaften werden von derselben Geschäftsführung geleitet. Die ausgeschriebene Leistung umfasst unter anderem die gesetzliche Prüfung der Jahresabschlüsse aller drei Gesellschaften nach §§ 316 ff. HGB, die Prüfung der Mittelverwendung, die Berichterstattung gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG), sowie die Prüfung des Konzernabschlusses einschließlich Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (ab 2027). Für alle Gesellschaften gelten zudem zusätzliche Prüfpflichten nach den Bestimmungen des Hamburger Corporate Governance Kodex (HCGK), insbesondere zur Unabhängigkeitserklärung und zur Feststellung und Meldung von Vorkommnissen. Zusätzlich ist ein Bezügebericht zu erstellen. Des weiteren die Prüfung des Lagerberichts inkl. Nachhaltigkeitserklärung. Die Prüfungsberichte sind sowohl in druckfähiger, durchsuchbarer PDF-Form als auch in gedruckter Ausfertigung (jeweils 5 Berichte, 3 testierte Abschlüsse) vorzulegen. Der testierte Jahresabschluss einschließlich Prüfbericht muss gemäß den rechtlichen Vorgaben bis spätestens Ende April des Folgejahres vorliegen, für das Geschäftsjahr 2026 also bis zum 13. März 2027. Die Abschlussprüfungen sollen in den letzten Februarwochen erfolgen, eine Vorprüfung kann im letzten Quartal des Geschäftsjahres stattfinden. Der Prüfer bestimmt den Prüfungsumfang eigenständig nach berufsständischen Grundsätzen. Der Prüfbericht soll sich in Umfang und Tiefe am Vorjahresbericht orientieren und wesentliche Posten des Jahresabschlusses gemäß § 321 Abs. 2 Satz 3 HGB gesondert erläutern. Die Teilnahme an Schlussbesprechungen mit der Geschäftsführung, Sitzungen des Finanzausschusses (im Mai) und des Aufsichtsrats (im Juni) wird erwartet. Der Abschlussprüfer soll außerdem bei Bedarf für Rückfragen der Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg zur Verfügung stehen. Eine Wiederbeauftragung für die Jahre 2027 bis 2030 ist grundsätzlich vorgesehen, jedoch ohne vertragliche Option festgeschrieben
Pubblicazione
08.07.2026
Aggiudicata
08.07.2026
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