Der Deutsche Bundestag hat mit dem Beschluss des Bundeshaushalts 2026 Programmmittel in Höhe von 150 Millionen Euro für die Sanierung von Frauenhäusern bereitgestellt. Die Mittel sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagt und stehen für die Förderung überjähriger investiver Projekte zur Verfügung. Es sind Bewilligungszeiträume (Projektlaufzeiten) von bis zu dreieinhalb Jahren vorgesehen. Viele Hilfs- bzw. Schutzeinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder stehen angesichts ihres baulichen Zustands, gestiegener Anforderungen an Sicherheit und Barrierefreiheit sowie zunehmender Bedarfe an kindgerechter Unterbringung vor einem erheblichen Sanierungsbedarf. Eine nachhaltige bauliche Erneuerung dieser Einrichtungen ist von zentraler gesellschaftlicher Bedeutung, um gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern einen sicheren, würdevollen und verlässlichen Schutzraum zu gewährleisten. Ein Abbau des bestehenden Sanierungsstaus dient auch der weiteren Umsetzung der Istanbul-Konvention und trägt dazu bei, die Einrichtungen langfristig und nachhaltig zukunftsfähig auszugestalten. Der Bund unterstützt daher bei der nachhaltigen Modernisierung und Sanierung von Frauenhäusern. Mit der Umsetzung des Bundesprogramms hat das zuständige Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) beauftragt. Angesichts des Umstands, dass das BBSR nicht über die für die Umsetzung erforderlichen eigenen Personalressourcen verfügt, ist die Unterstützung durch einen AN („Auftragnehmer“) erforderlich, der in enger Abstimmung mit dem BBSR (AG, „Auftraggeber“) arbeitet. Eine Beleihung (Befugnis zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts) wird angestrebt. Der Förderaufruf wird voraussichtlich Mitte November 2026 durch das BBSR veröffentlicht. Die Leistungen des AN sollen sich grds. über die vollständige Projektlaufzeit einschließlich des Projektabschlusses nach Verwendungsnachweisprüfung und etwaiger Zweckbindungen erstrecken (ca. 31.12.2030). Die Leistungen des AN sollen daher zunächst bis zum 31.12.2030 vereinbart werden mit der Option von dreimaliger Verlängerung um je ein Jahr (bis maximal zum 31.12.2033).
Pubblicazione
06.09.2026
Aperta alle offerte
06.09.2026
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