Erfassung der Brutbestände wertgebender Vogelarten in Vogelschutzgebieten in LSA in 2027 bis 2029 (EU-SPA Drömling, Saale-Elster-Aue südlich Halle, Fallstein nördlich Osterwieck, Huy nördlich Halberstadt, Mittlere Oranienbaumer Heide, Glücksburger Heide, Vogelschutzgebiet zwischen Wernigerode und Blankenburg und Buchenwälder um Stolberg) – 8 Lose: Los 1: Drömling Los 2: Saale-Elster-Aue südlich Halle Los 3: Fallstein nördlich Osterwieck Los 4: Huy nördlich Halberstadt Los 5: Mittlere Oranienbaumer Heide Los 6: Glücksburger Heide Los 7: Vogelschutzgebiet zwischen Wernigerode und Blankenburg Los 8: Buchenwälder um Stolberg HNINWEIS: Für die Losvergabe besteht eine Loslimitierung in Form der Zuschlagslimitierung. Danach wird für maximal drei Lose pro Bieter ein Zuschlag erteilt. Bieter dürfen Angebote für ein oder mehrere Lose einreichen. Sollte sich ein Bieter für mehrere Lose bewerben, jedoch nur den Zuschlag für eine bestimmte Anzahl an Losen erstreben, die von der Zuschlagslimitierung nicht umfasst ist, so hat er dies mit Angebotsabgabe ausdrücklich mitzuteilen. Durch den Bieter ist eine fortlaufende Rangfolge in Form einer zusätzlichen Anlage zum Angebot (siehe Anlage_14_Lospräferierung) festzulegen. Die Wertung erfolgt insoweit in den folgenden Schritten: 1. Für jedes Los wird das wirtschaftlichste Angebot ermittelt. 2. Sollte ein Bieter bei mehr Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben als er aufgrund der Loslimitierung den Zuschlag erhalten kann, so entscheidet die vom Bieter mitgeteilte Rangfolge darüber, bei welchen Losen er den Zuschlag erhält. 3. Bei den Losen, bei denen dieser Bieter aufgrund der Loslimitierung keinen Zuschlag erhält, erhält das Angebot mit dem zweitwirtschaftlichsten Wert den Zuschlag, sofern bei jenem Bieter nicht bereits das Kontingent gemäß der Loslimitierung ausgeschöpft ist, usw. Letzteres gilt auch, wenn der Bieter für ein „freiwerdendes“ Los eine höhere Priorität ein getragen hat als bei den ihm zugeschlagenen Losen aus dem ersten Durchgang. 4. Für den Fall, dass Lose mangels ausreichender in der Wertung verbliebener Bieter nicht bezuschlagt werden können, kann die Loslimitierung durch den Auftraggeber aufgehoben werden. In der Folge können einem Bieter mehr als drei Lose zugeteilt werden. Für diese Nachverteilung der Lose kommen lediglich diejenigen Bieter in Betracht, die sich für die verbleibenden Lose auch beworben haben. Die Verteilung erfolgt nach den vorgenannten Punkten 1. bis 3. Sollte ein Bieter eine Beteiligung an dieser Nachverteilung ablehnen, so hat er dies ausdrücklich mit Angebotsabgabe mitzuteilen. (siehe auch Angebotsaufforderung, Punkt 7) Alle weiteren Angaben finden Sie in der jeweiligen Leistungsbeschreibung der Lose.
Pubblicazione
10.09.2026
Aperta alle offerte
10.09.2026
Umsetzung des bundesweiten Insektenmonitorings in Sachsen-Anhalt: 2027-2029, 2 Lose
Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Käfer (Coleoptera), Monitoring-Durchgang 2028-2029 (2 Lose)
Stichprobenmonitoring der FFH-Lebensraumtypen in Sachsen-Anhalt, LRT Stillgewässer (4 Lose)
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Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Schmetterlinge (Lepidoptera), Monitoring-Durchgang 2028 (3 Lose)
Stichprobenmonitoring der FFH-Lebensraumtypen in Sachsen-Anhalt, LRT Terrestrisches Offenland (5 Lose)
Erfassung des Einflusses invasiver Prädatorenarten auf die Vorkommen von besonders und streng geschützten Amphibienarten zwischen Oschersleben und Harbke
749.1 Gefahrenstoffuntersuchung AUK
Umsetzung des bundesweiten Insektenmonitorings in Sachsen-Anhalt: 2027-2029, 2 Lose
„Erfassung des Einflusses invasiver Prädatorenarten auf die Vorkommen von besonders und streng geschützten Amphibienarten im Drömling und Osten Sachsen-Anhalts“
Arten-Monitoring nach Artikel 11 und 17 der FFH-Richtlinie in Sachsen-Anhalt: Käfer (Coleoptera), Monitoring-Durchgang 2028-2029 (2 Lose)
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