Kurzbeschreibung: Zur Erweiterung des Radwegenetzes der Stadt Lauchhammer soll entlang des Kuthteichs ein Fuß- und Radweg (Süd- und Ostufer) entstehen. Die Gestaltung des Wegs durch die ökologisch sensiblen Bereiche ist über einen Bohlensteg geplant mit einer Brücken über einen kleinen Graben. Die geplante verkehrliche Erschließung erfolgt über einen Schotterweg von der Ortrander Straße, welche nördlich der gekennzeichneten Sperrfläche vor dem Kreisel anbindet und von dort aus bis zu einem Parkplatz führt. Der Parkplatz soll mit einer Schotterdecke gestaltet werden für insgesamt 10 Stellplätze. Folgende Aufenthalts- und Aktivitätsmöglichkeiten sind geplant: Spielplatzbau: Thema Bergbau und Seilbahn; Balancier- und Hangelparcour;Beobachtungsturm und -wand; Sitzbänke; Abfallbehälter; Informationstafeln Wege- und Brückenbau: ca. 750m Fuß- und Radweg; ca. 150m Steg; ca. 6 Monate Wasserhaltung Pflanzen: ca. 74 Bäume; ca. 298 Sträucher. Weitere Details sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Ausführungsfristen: Beginn der Bauleistung: 20.11.2026 Ende der Bauleistung: 31.12.2027 WEITERE FRISTEN: Einzelfristen des Vertrages: - Teil-Abnahme der § 4-Leistungen zum 31.12.2027 - Ausführungsbeginn ist der in den Vergabeunterlagen Fbl. 214 (Besondere Vertragsbedingungen – BVB) unter 1.1. ausgewiesene 20.11.2026. Dabei handelt es sich um eine verbindliche Frist (= Vertragsfrist) gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 VOB/B. Dem Auftragnehmer steht es frei, vor diesem Termin mit der Ausführung zu beginnen, frühestens jedoch 6 Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. Auf § 5 Abs. 2 Satz 3 VOB/B wird in diesem Fall verwiesen. Ansprüche aus einem gegenüber dem 20.11.2026 früheren Ausführungsbeginn sind ausgeschlossen. OPTIONEN: I) Die Leistungen zur Rekultivierung für den Zeitraum 01.01.2028 bis 31.12.2031 werden als Option vereinbart. Die Beauftragung der Option erfolgt bis spätestens 06/2027. II) Die Leistung der Position 05.01.00100 - Spielanlage Bergbau-Förderturm wird als Option vereinbart (§ 4- Anteil). Die Beauftragung der Option erfolgt bis spätestens 11/2026. Die Beauftragung der Optionen erfolgt durch einseitige Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer unter folgenden Bedingungen: - Unterzeichnung des 7. Ergänzenden Verwaltungsabkommen über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten (VA Altlastenfinanzierung) in der Fassung vom 10. Januar 1995 über die Finanzierung der Braunkohlesanierung in den Jahren 2028 bis 2032 - Sicherstellung der Finanzierung für § 4-Anteil Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der Option, selbst wenn die vorgenannteBedingungen erfüllt sind. Sofern der Auftraggeber die Optionen beauftragt, ist der Auftragnehmer zur Erbringung der optionalen Leistungen zu den vereinbarten Konditionen verpflichtet. Rahmenbedigungen zur Leistung Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um eine kombinierte § 2- und § 4- Maßnahme aus dem Verwaltungsabkommenzur Braunkohlesanierung. Der geschätzte Auftragswert der § 4-Maßnahme "Umfeldgestaltung Kuthteich (Restloch 38)" beträgt rund 880.000,00 Euro. Das betrifft die Gruppenstufe 01 - 2026 § 4 Umfeldgestaltung Kuthteich und die Gruppenstufe 2 - 2027 § 4 Umfeldgestaltung Kuthteich. Dieser Betrag entspricht zugleich der maximal verfügbaren Haushalts- bzw. Budgetobergrenze des Auftraggebers für die genannten Gruppenstufen. Für Angebote, deren Angebotspreis für die genannten Gruppenstufen die Budgetobergrenze von 880.000,00 EUR überschreiten, wird im Einzelfall eine Prüfung der Finanzierung erfolgen. Bei Nichtsicherstellung der Finanzierung können mangels verfügbarer Haushaltsmittel die Angebote nicht bezuschlagt werden und werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Die Maßnahme steht unter Bergaufsicht: Ja Für die Ausführung des Auftrags wird die VOB/B vereinbart. Der Auftraggeber behält sich eine Änderung der Leistungen gemäß den Regelungen der VOB/B vor. Umfeldgestaltung; Erweiterung Radwegneth; Fuß- und Radweg; Spielplatz; Parkplatz
Publié
31.08.2026
Ouvert aux offres
31.08.2026
Date limite
21.09.2026
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