Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) beabsichtigt die Umgestaltung der Nebenflächen der Reeperbahn im Abschnitt zwischen Holstenstraße und Davidstraße. Ziel ist ein harmonischer Lückenschluss zu dem bereits 2006 im Bereich Spielbudenplatz erneuerten, östlichen Teil der Reeperbahn. Das Bauvolumen wird auf ca. 8,1 Mio. € brutto geschätzt. Das Projekt umfasst die Grundleistungen der Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI 2021 LPH 1-3, 5, 6 (tlw. anteilig) sowie Besondere Leistungen für die Nebenflächen und Nebenfahrbahnen der Reeperbahn zwischen Holstenstraße und Davidstraße. Die Leistungen der Freianlagenplanung beinhalten insbesondere die Umgestaltung und Neuordnung der Nebenfahrbahnen. Besondere Leistungen sind die Unterlagenerstellung für die Sachverständigenbeauftragung, 3D-Visualisierungen, fachliche Unterstützung bei der Auswahl von Pflanzen und Bäumen. Desweiteren umfasst das Projekt die Grundleistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI 2021 LPH 1-3, 5, 6 (tlw. anteilig) sowie Besondere Leistungen für die Fahrbahn und Nebenfahrbahnen der Reeperbahn zwischen Holstenstraße und Davidstraße mit geringerem Umplanungsaufwand aufgrund eines bereits verstetigten Verkehrsversuchs zum Planungsbeginn. Besondere Leistungen sind die Leitungstrassenkoordination, Berücksichtigung von ruhendem Verkehr, Liefer- und Ladevorgängen, Erschließungen und Abwicklungen von Taxiverkehren, Planung von Schutzvorrichtungen gegen Überfahrtaten, Bauphasenpläne, Koordinationsaufgaben, Verkehrsführungsplanung für die Bauzeit. Weitere von den Leistungsbildern unabhängige Besondere Leistungen sind die Teilnahme an Sitzungen in politischen Gremien, Öffentlichkeitsarbeit, Planung von Elementen des Themenfeldes Blue-Green-Streets, Koordination mit anderen Projekten, Nutzung des virtuellen Projektraums. Die Freiraumplanung muss in engster Abstimmung mit der Verkehrsplanung erfolgen. Neben der verkehrsplanerischen Leistung ist eine Auseinandersetzung mit dem Thema der Entwässerung verpflichtend. Die Beauftragung der genannten Planungsleistungen soll in zwei Stufen erfolgen: Stufe 1: LPH 1-3 sowie Besondere Leistungen Stufe 2: LPH 5-6 sowie Besondere Leistungen Es ist vorgesehen, zunächst nur die Leistungen der o.g. Stufe 1 zu beauftragen. Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung unter Beachtung der o.g. Kriterien die weitere Stufe 2 zu übertragen. Die Beauftragung der Stufe 2 erfolgt schriftlich mit einem entsprechenden Stufenvertrag. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Stufe 2 besteht nicht.
Publié
10.09.2026
Attribué
10.09.2026
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