Gegenstand der Leistung gemäß § 16f SGB II ist eine Kombination aus Qualifizierung, Heran-führung und Erwerb eines qualifizierten Hauptschulabschlusses, Elementen zur Lebens- und Erwerbsweltorientierung sowie individuellen Betreuungs- und Coachingelementen. Zentrale Zielstellung der Leistung ist es, erwerbsfähige Jugendliche und junge Erwachsene durch den Erwerb des Hauptschulabschlusses mittelfristig in Ausbildung oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung einzugliedern. Durch das Nachholen bzw. den Erwerb des Hauptschulabschlusses erhalten die Jugendlichen die Möglichkeit eines beruflichen Neubeginns mit einer schulischen Qualifikation. Grundsätzlich soll im Rahmen der Maßnahme der nächsthöhere Schulabschluss - der Hauptschulabschluss entweder nach Klasse 9 oder nach Klasse 10 Typ A - erworben werden.
Publié
06.07.2026
Attribué
06.07.2026
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