Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Unterfranken – im Folgenden AG genannt – betreibt Gemeinschaftsunterkünfte und Übergangswohnheime. Das Vorkommen von Gliederfüßern, Nagetieren und anderen Wirbeltieren als Schädlinge im Umfeld des Menschen kann eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellen. Oberste Ziele des AG sind die Sicherstellung des Schutzes von Gesundheit, Leib und Leben der Bewohner, der Mitarbeiter des AG sowie der Schutz der Bausubstanz und Ausstattung vor Schädlingsbefall. Zur Erfüllung dieses Schutzauftrages sucht der AG einen qualifizierten Fachbetrieb für Schädlingsbekämpfung – der diese Aufgaben nach den Grundsätzen der integrierten Schädlingsbekämpfung (IPM) fachgerecht und zuverlässig durchführt.
Publié
06.07.2026
Attribué
06.07.2026
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