Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung zur Fristverkürzung SbaD Beschreibung: Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung zur Fristverkürzung - Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten und Sicherungsleistungen von Arbeitskräften zur Abwendung der Gefahren aus dem Bahnbetrieb bei Arbeiten in Gleisbereichen der DB AG und deren verbundene Unternehmen. Hier: Gefahren, die von bewegten Schienenfahrzeugen ausgehen. Auftraggeber (abweichend von anders lautender Angabe an anderer Stelle): Deutsche Bahn AG und deren verbundene Unternehmen, vertreten durch den Bereich Beschaffung Infrastruktur.
Publié
04.09.2026
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04.09.2026
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