Die Common Codes GmbH ("Auftraggeberin" / "AG") ist im Auftrag des Bundesministeriums für Digitalisierung und Staatsmodernisierung für die Entwicklung und Einführung der nationalen EUDI-Wallet verantwortlich. Für die Inbetriebnahme der Anwendung am 2. Januar 2027 (Go-Live-Termin) ist eine Gesamt-Sicherheitseinschätzung der vier Sicherheitsverfahren (BSZ I & II, Vertrauensniveaueinschätzung und Sicherheitseinschätzung gemäß Kriterienkatalog) notwendig. Die Sicherheitsprüfung der staatlichen deutschen EUDI-Wallet der ersten Ausbaustufe ("First Stage") umfasst also insbesondere folgende Verfahren: (1) die Beschleunigte Sicherheitszertifizierung (BSZ)I und II, (2) die Risikobewertung nach BSI TR-03107 sowie (3) die Konformitätsbewertung nach BSI TR-03189, und erfolgt unter Einbindung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Die Leistungen müssen daher von einer vom BSI anerkannten BSZ-Prüfstelle erbracht werden. Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Interimsbeauftragung der oben genannten Zertifizierungen und Bewertungen bis zum genannten Go-Live-Termin. Die entsprechenden prozessbezogenen, technischen und methodischen Sicherheitsanforderungen sowie die Bewertungsverfahren werden vom BSI fortlaufend weiterentwickelt und konkretisiert, mit dem Ziel, eine einheitliche und neutrale Sicherheitsbewertung unterschiedlicher EUDI-Wallet-Lösungen in Deutschland zu ermöglichen. Eine wesentliche Besonderheit und Herausforderung des Projekts besteht darin, dass sich sowohl das Prüfobjekt als auch alle drei relevanten Prüf- und Bewertungsverfahren noch in Entwicklung bzw. Weiterentwicklung befinden. Dies führt zu zusätzlichen Iterationen zwischen Produktentwicklung, Sicherheitskonzeption, Risikobewertung, Zertifizierung und Konformitätsbewertung. Insbesondere die fortlaufende Konkretisierung der Anforderungen und Prozesse nach TR-03107 und TR-03189 verursacht einen erheblichen zusätzlichen Aufwand, dessen Umfang bei Beginn der Sicherheitsbewertung nicht vollständig vorhersehbar war. Gleichzeitig besteht aufgrund des vorgesehenen Produktivstarts Anfang 2027 ein erheblicher zeitlicher Handlungsdruck. Vor diesem Hintergrund benötigt die AG Sicherheitsprüfungsleistungen von einem Auftragnehmer, die/der folgende Anforderung(en) zu erfüllen hat: - BSZ-Akkreditierung: Sie bildet die Grundlage für eine effiziente Einarbeitung in die bestehenden Prozesse, Prüfverfahren und etablierten Abläufe, insbesondere zu den relevanten Verordnungen, der allgemeinen Architektur sowie den einschlägigen Standardisierungsprozessen Diese sind erforderlich, um die bestehenden Anforderungen an die nationale EUDI-Wallet und Zusammenhänge schnell zu erfassen und fachlich fundiert in die laufenden Arbeiten einsteigen zu können. - Vorkenntnisse im BSZ-EUDI-Kontext: Insbesondere zu den relevanten Verordnungen, der allgemeinen Architektur sowie den einschlägigen Standardisierungsprozessen. Fundierte Vorkenntnisse sind erforderlich, um die bestehenden Anforderungen und Zusammenhänge schnell und zutreffend zu erfassen. - Kenntnisse der Implementierung der Sicherheitsarchitektur der nationalen EUDI Wallet: Erforderlich ist projektspezifisches Wissen, das insbesondere ein umfassendes Verständnis des Gesamtsystems der nationalen EUDI-Wallet sowie detaillierte Kenntnisse über die konkrete Umsetzung der Sicherheitsarchitektur beinhaltet. Nur auf dieser Grundlage können bestehende Sicherheitsmechanismen, Abhängigkeiten und Implementierungsentscheidungen bei einer durch das BSI geführten Bewertung angemessen und zeitnah begleitet werden, - Kenntnisse der TR-03189 Umsetzung in der nationalen EUDI-Wallet: Erforderlich ist projektspezifisches Wissen, das neben der Kenntnis der relevanten Spezifikationen und Prüfmethodik insbesondere ein Verständnis des aktuellen Umsetzungsstands sowie des erreichten Konformitätsgrades beinhaltet; dieses Wissen ist notwendig, um die laufenden BSI-Prüfungen und Bewertungen im konkreten Projektkontext sachgerecht und zeitnah durchführen und einordnen zu können.
Publié
30.08.2026
Attribué
30.08.2026
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