Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Wahrnehmung der arbeitsmedizinischen Betreuung von Beschäftigten nach § 3 ASiG aufgeteilt in 9 Lose (Regierungsbezirke). Die Rahmenvereinbarung endet nach Ablauf von 2 Jahren. Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, bis zu einer Gesamtvertragslaufzeit von vier Jahren Die Zuschlagserteilung erfolgt erst nach Beteiligung des Hauptpersonalrats (Art. 75 Abs. 4 Nr. 7 BayPVG). Diesem wird das für den Zuschlag in Betracht kommende komplette Angebot inkl. dem „Profil der zum Einsatz kommenden Betriebsärztin/des zum Einsatz kommenden Betriebsarztes und deren/dessen Vertretung“ und den eingereichten Nachweisen vorgelegt. Die Rahmenvereinbarung beginnt für die Lose 1, 3-9 zum 01. des auf die Zuschlagserteilung folgenden Monats, nicht jedoch vor dem 01.10.2026. Die Rahmenvereinbarung beginnt für das Los 2 zum 01. des auf die Zuschlagserteilung folgenden Monats, nicht jedoch vor dem 01.01.2027.
Publié
14.08.2026
Ouvert aux offres
14.08.2026
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