Open-House Verfahren zum Abschluss eines nicht-exklusiven Vertrags zur Versorgung von Versicherten mittels Teledermatologie. Primäre Aufgabe des Vertragspartners ist, jedem am Versorgungsvertrag teilnehmenden Versicherten mittels Teledermatologie eine Beurteilung der entsprechenden Hautstellen zu ermöglichen. Hierdurch sollen lange Wartezeiten auf einen Termin beim Facharzt für Dermatologie und Venerologie (Dermatologen) vermieden und eine möglichst niedrigschwellige und frühzeitige Behandlung sichergestellt werden. Die Anwendung muss zielgruppengerecht designt sein. Die Teilnahme muss zeitlich und räumlich uneingeschränkt erfolgen können. Die Teilnahme für die Versicherten bleibt hierbei freiwillig. Als Voraussetzung für die Vergütung muss die Teilnahme messbar bzw. nachweisbar sein. Die GWQ ServicePlus AG ist ein von Betriebskrankenkassen gegründetes Dienstleistungsunternehmen und repräsentiert über 70 Aktionärs- und Kundenkassen. Die GWQ ServicePlus AG beabsichtigt, für ihre Aktionärs- und Kundenkassen einen Vertrag zur Versorgung von Versicherten mittels Teledermatologie gem. § 140a SGB V bundesweit mit allen Anbietern zu schließen, die die Voraussetzungen zum Vertrag erfüllen. Dabei ist eine niederschwellige, qualitativ hochwertige und effiziente Versorgung sicherzustellen. Es kann sowohl eine client- als auch webbasierte Anwendungssoftware verwendet werden. Der Vertragsschluss erfolgt dabei im eigenen Namen der GWQ ServicePlus AG. Die GWQ ServicePlus AG bietet ihren Aktionärs- und Kundenkassen an, den geschlossenen Verträgen beizutreten. Die Krankenkassen entscheiden eigenständig, welchem Vertrag sie beitreten möchten. Deswegen kann nicht vorhergesagt werden, wie viele Versicherte tatsächlich später die App nutzen werden. Die GWQ ServicePlus AG übernimmt für die teilnehmenden Krankenkassen das Vertragsmanagement und die Administration des Vertrages. Wenn Aktionärs- oder Kundenkassen dem Vertrag beitreten, erklären sie diesen Beitritt ausschließlich gegenüber der GWQ ServicePlus AG.
Publié
17.09.2026
Ouvert aux offres
17.09.2026
Date limite
15.10.2028
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarungen nach § 130 a Abs. 8 SGB V mit dem Wirkstoff ab dem 01.10.2026
35. Generikaausschreibung (2/3er) - Bekanntmachung vergebener Aufträge
Abschluss nicht-exklusiver Rabattvereinbarung nach § 130a Abs. 8 bzw. § 130c Abs. 8 SGB V zu patentgeschützten Wirkstoffen-VV93
35. Generikaausschreibung (Antibiotika) - Bekanntmachung vergebener Aufträge
35. Generikaausschreibung (Sustainability) - Bekannmachung vergebener Aufträge
35. Generikaausschreibung (1er) -Bekanntmachung der vergebenen Aufträge
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