Die Auftraggeberin hat im Anschluss an ein Wettbewerbsverfahren ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung gemäß § 37 Abs. 1 Z 7 BVergG 2018 mit der Gewinnerin des Wettbewerbs durchgeführt. Auf Grundlage dieses Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung wurde der Leistungsvertrag („Vertrag über Generalplanerleistungen“) abgeschlossen. Gegenstand dieses Leistungsvertrags sind die für die Umsetzung und Weiterentwicklung des Neubaus „T10 – Science & Energy Labs Villach“ der Forschungsgesellschaft der FH Kärnten mbH erforderlichen und zweckmäßigen Generalplanungsleistungen sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Leistungen. Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Abschluss des Leistungsvertrags kein unmittelbarer Leistungsabruf erfolgt. Leistungsabrufe können in weiterer Folge nach Bedarf der AG erfolgen; der Leistungsabruf erfolgt sohin stufenweise. Eine Abrufverpflichtung der AG besteht nicht.
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10.07.2026
Attribué
10.07.2026
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