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DEAllemagne·Acheteur: Bayerisches Landesamt für Umwelt

EG-Umgebungslärmrichtlinie - Kartierung 2027

Clôturé·5 juil. 2026

Im Rahmen der fünften Stufe der Lärmkartierung nach EG-Durch das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 sowie die Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV), zuletzt geändert am 28. Mai 2021, wurde die Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 25. Juni 2002 (EG-Umgebungslärmrichtlinie – EG-ULR) in deutsches Recht umgesetzt. Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) sind Lärmkarten für ca. 8.000 km Hauptverkehrsstraßen außerhalb der Ballungsräume, der beiden Großflughäfen München und Nürnberg sowie der Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern in Bayern zu erstellen.

Publié

05.07.2026

Ouvert aux offres

05.07.2026