Bedingt durch den Neubau der Sachsenbrücke inkl. der Neugestaltung der Bastionen, ist in der Umgebung der Anlage mit Belastungen durch Baulärm zu rechnen, sowohl für das angrenzende schutzbedürftige Wohnviertel auf der Veddel im Osten als auch für Büro- und Lagerflächen des Hafenareals im Westen der Sachsenbrücke. Daher sollen die Einwirkungen des Baubetriebs auf die vorhandenen schutzwürdigen Nutzungen quantifiziert und beurteilt werden. Hierzu werden die aus Sicht des Schallschutzes relevanten Bautätigkeiten untersucht. Die zu erwartenden Beurteilungspegel werden mit den Immissionsrichtwerten gemäß AVV Baulärm /2/ verglichen. Sofern erhebliche Belästigungen durch Baulärm nicht ausgeschlossen werden können, sind geeignete Vorsorgemaßnahmen unter Berücksichtigung des Angemessenheitsgrundsatzes und unter Berücksichtigung des Standes der Technik zu treffen. Diese umfassen sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen zur Vermeidung von Lärm. GRA_260224DM_02_HA_BR03_BaulärmSachsenbrücke
Publicado
05.09.2026
Adjudicado
05.09.2026
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