Durchführung eines Open-House-Verfahrens zur Identifikation von geeigneten Beratungseinrichtungen auf Bundesebene, damit diese in weiterer Folge Beratungs- und Betreuungsleistungen für wohnungslose Menschen im Rahmen von WOHNSCHIRM Housing First erbringen können. Es handelt sich nicht um ein dynamisches Beschaffungssystem, sondern um ein sog. Open-House-Verfahren. Das gegenständliche Verfahren unterliegt nicht dem BVergG 2018.
Veröffentlicht
09.09.2024
Zuschlag erteilt
09.09.2024
Frist
16.09.2024
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