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DEDeutschland·Auftraggeber: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Rahmenvereinbarung Mystery Shopping

Zuschlag erteilt·28 Juli 2026·EUR 623,529

Die BaFin nutzt verdeckte Testkäufe (Mystery Shopping,) als regelmäßige aufsichtliche Informationsquelle. Ziel der jeweiligen Mystery Shopping-Aktionen ist es, einen Eindruck von dem Umgang beaufsichtigter Institute und Unternehmen mit Privatkunden vor Ort sowie beim Online-Vertrieb zu erhalten, um so früh wie möglich problematische Entwicklungen im Zusammenhang mit verbraucherschutz-relevanten Sachverhalten feststellen zu können. Dabei sollen Informationen darüber erlangt werden, ob die durch die Auftraggeberin beaufsichtigten Institute und Unternehmen im Sinne des § 4 Abs. 1a Satz 2 FinDAG gegen einschlägiges Aufsichtsrecht (insbesondere verbraucherschutzrelevante Vorgaben) verstoßen.

Veröffentlicht

28.07.2026

Zuschlag erteilt

28.07.2026

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