Die Stadt Coesfeld ist gemäß § 1 Abs. 1 Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW für die Unterbringung von geflüchteten Personen zuständig. Hierfür betreibt die Stadt Coesfeld im gesamten Stadtgebiet Unterkünfte verschiedener Größe und Ausstattung. Die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften ist für die betroffenen Personen häufig mit besonderen sozialen Schwierigkeiten und Konflikten verbunden. Zudem bedürfen Geflüchtete regelmäßig Orientierung und Hilfen zur Integration in den 1. Wohnungsmarkt und in die Gesellschaft. Aufgrund von Sprachbarrieren fällt es den Betroffenen häufig schwer, die unterschiedlichen Angebote des Hilfesystems aufzusuchen und anzunehmen. Der Rat der Stadt Coesfeld hat daher in seiner Sitzung am 07.05.2026 beschlossen, die soziale Beratung und Betreuung geflüchteter Personen in der Stadt Coesfeld an einen externen Dienstleister zu vergeben. Hierzu wurde die vorliegende Leistungsbeschreibung erstellt, die bei Zuschlagserteilung verbindlich für die Stadt Coesfeld und den externen Dienstleister gilt.
Veröffentlicht
03.08.2026
Zuschlag erteilt
03.08.2026
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