Im Zuge der Umsetzung des EU-Asyl- und Migrationspaktes (GEAS) müssen alle neu zu erstellenden Schriftstücke (Spruchpunkte, Rechtsmittelbelehrungen, Formulare etc.) für die Verfahrensdatenbank IFA (Integrierte Fremdenadministration) in alle notwendigen Sprachen übersetzt werden. Laut den EU-Rechtsakten müssen diese verfahrensrelevanten Schriftstücke in einer für die Antragstellenden verständlichen Sprache zur Verfügung stehen.
Veröffentlicht
04.08.2026
Zuschlag erteilt
04.08.2026
Informationen in Einfacher und Leichter Sprache
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